Änderungen der AGB zum 01.01.2026

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wir möchten Sie darüber informieren, dass wir unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) angepasst haben. Diese Änderungen treten am 01.01.2026 in Kraft.

Warum ist diese Anpassung notwendig?
NEB fertigt den Großteil seiner Produkte in den USA unter höchsten Qualitätsanforderungen und sozialen Standards. Die globalen Märkte sind in Bewegung und etwaige Zollbestimmungen für die Einführung von Waren in die EU erfordern eine klare vertragliche Regelung. Mit der Aktualisierung unserer AGB schaffen wir Transparenz und Rechtssicherheit für beide Seiten, um eine reibungslose Zusammenarbeit sicherzustellen. 

 

Folgende Änderung ergeben sich:

Alt:
III. Lieferbedingungen, Versandkosten und Verpackungsrückführung

  1. Für unsere Lieferungen innerhalb Deutschlands und nach Österreich gelten DDP Incoterms (2020) (…)

IV Preise und Zahlungsbedingungen
Wenn wir dem Kunden kein schriftliches Angebot unterbreiten oder wenn der Produktpreis nicht in einem schriftlichen Vertrag zwischen dem Kunden und uns festgelegt ist, so gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise. Unsere Preise verstehen sich ohne jegliche Steuern (einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer), die auf die Bestellung des Kunden anfallen können und vom Kunden zu tragen sind.

 

Neu  ab 01.01.2026:

III. Lieferbedingungen, Versandkosten und Verpackungsrückführung

  1. Für unsere Lieferungen innerhalb Deutschlands und nach Österreich gelten DAP Incoterms (2020) (…)

IV Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Wenn wir dem Kunden kein schriftliches Angebot unterbreiten oder wenn der Produktpreis nicht in einem schriftlichen Vertrag zwischen dem Kunden und uns festgelegt ist, so gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preise. Unsere Preise beinhalten keine Steuern (einschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer), Einfuhr- und Zollgebühren, Abgaben oder sonstige staatliche Gebühren, die für die Bestellung des Kunden und die Produkte, die Gegenstand der Bestellung des Kunden sind, anfallen können.

Sollten diese Steuern, Gebühren, Abgaben oder sonstigen staatlichen Gebühren für die Bestellung des Kunden anfallen, ist es die Verantwortung des Kunden, diese zu zahlen. Sollten wir diese für den Kunden zahlen, werden wir sie auf der Rechnung des Kunden ausweisen.

Zur Klarstellung: Sollte eine Regierungsbehörde Zölle, Abgaben oder ähnliche Belastungen (zusammen „Zölle“) erheben, einführen oder ändern, die auf unsere Einfuhr oder den Verkauf der Produkte anwendbar sind, haben wir das Recht, dem Kunden einen entsprechenden Zollzuschlag auf die betroffenen Produkte zu berechnen und diesen Zuschlag auf der Rechnung des Kunden auszuweisen.

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und Ihre Treue und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carsten Lanwert
Geschäftsführer
New England Biolabs GmbH

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