AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der New England Biolabs GmbH

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, unabhängig davon, ob diese über unseren Internetshop oder per E-Mail, Fax, Telefon oder Post zustande kommen.

2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt und hiermit zurückgewiesen, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen dem Kunden und uns sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen Lieferungen oder Leistungen durchführen.

4. Diese AGB gelten für alle Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Insbesondere gelten diese AGB gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 BGB. An Verbraucher erfolgt aufgrund der mit unseren Produkten teilweise verbundenen Gesundheitsgefahren kein Verkauf. Der Kunde bestätigt mit Abgabe einer Bestellung, dass es sich bei ihm um keinen Verbraucher handelt. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass unsere Produkte nicht für Verbraucher bestimmt sind und raten den Kunden von einer Weitergabe an Verbraucher ab.

II. Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Auch Präsentationen und Bewerbungen von Artikeln in unserem Internetshop stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar.

2. Die Bestellung des Kunden gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages. Über den Internetshop erfolgt die rechtsverbindliche Bestellung durch Anklicken des Buttons „Kaufen“.

3. Wir werden den Zugang einer Bestellung des Kunden über den Internetshop unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen Bestätigungs-E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung. Unsere Annahme erfolgt erst durch eine schriftliche Erklärung (z.B. durch unsere Auftragsbestätigung oder unsere Versand-/Abholbereitschaftsanzeige). Der Inhalt der schriftlichen Erklärung ist maßgeblich für den Inhalt des Vertrages.

4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss uns gegenüber abgibt (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Mängelrügen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax).

5. Wir behalten uns vor, vom Kunden im Einzelfall einen Sachkundenachweis (z.B. gem. ChemVerbotsV) oder sonstige erforderliche Nachweise (z.B. Genehmigungen oder Endverbleibserklärungen) anzufordern und bei Nichtbeibringung die Lieferung zu verweigern.

III. Lieferbedingungen, Versandkosten, Verpackungsrückführung und Rücksendungen

1. Für unsere Lieferungen innerhalb Deutschlands und nach Österreich gelten DDP Incoterms (2020), soweit nicht abweichend vereinbart.

2. Bestellungen, die vor 16:00 Uhr (Mo. – Do.) bei uns eintreffen, werden noch am selben Tag bearbeitet und vorrätige Artikel werden am nächsten Tag geliefert. Für Heidelberg und Frankfurt bieten wir einen Montags-Sofort-Lieferservice. Dieser Service gilt für Bestellungen, die montags vor 10:00 Uhr (Heidelberg) bzw. 11:00 Uhr (Frankfurt) eingehen, sowie für Bestellungen vom Freitag der Vorwoche. Die Lieferung erfolgt Montagnachmittag.

3. Waren werden von uns nur bei ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Kunden und dann ausschließlich auf seine Kosten gegen Diebstahl, Transport-, Feuer- oder Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

4. Der Versand erfolgt – auch hinsichtlich der Verpackung – auf Kosten des Kunden. Die Versandkosten betragen für Lieferungen innerhalb Deutschlands EUR 17,50 pro Lieferung. Ab einem Nettowarenwert von EUR 300,00 pro Bestellung ist der Versand innerhalb Deutschlands kostenfrei. Für Lieferungen nach Österreich betragen die Versandkosten EUR 25,00, ab einem Nettowarenwert von EUR 350,00 ist der Versand nach Österreich kostenfrei.

5. Für unsere Lieferungen außerhalb Deutschlands und Österreichs geht die Gefahr mit Zugang unserer Versandbereitschaftsanzeige beim Kunden oder – falls letztere vertraglich nicht vorgesehen ist – spätestens mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine gebotene Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich unserer Mehraufwendungen (z.B. für Lagerung) in Rechnung zu stellen.

7. Für den Versand verwenden wir Kühlakkus, die die notwendige Kühlung unserer Produkte während des Transports gewährleisten. Unseren Kühlverpackungen ist innerhalb Deutschlands ein Rückführungsaufkleber beigelegt. Bitte versehen Sie die Kühlverpackung mit dem Rückführungsaufkleber und geben diese dem Fahrer bei der nächsten Lieferung wieder mit.

8. Aufgrund der Temperaturempfindlichkeit unserer Produkte und der teilweise im Umgang mit den Produkten verbundenen Gesundheitsgefahren dürfen Kunden die gelieferten Produkte nur mit unserem vorherigen Einverständnis zurücksenden. Ein mit unserem Einverständnis zurückgesendetes Produkt kann nur dann angenommen werden, wenn dieses ordnungsgemäß verpackt wurde.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Soweit nicht abweichend vereinbart, gelten unsere im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Netto-Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Preise verstehen sich EXW Incoterms (2020) Frankfurt und zuzüglich etwaiger Versicherungs-, Transport- und Verpackungskosten sowie etwaiger sonstiger Steuern und Abgaben, sofern nicht abweichend vereinbart.

2. Zahlungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Lieferung und Rechnungszugang zu leisten. Maßgeblich für die Wahrung der Zahlungsfrist ist der Tag des Zahlungseingangs.

3. Der Kunde ist zur Aufrechnung und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder im Gegenseitigkeitsverhältnis zum Hauptanspruch steht.

V. Lieferfristen, Höhere Gewalt

1. Von uns in Aussicht gestellte Lieferzeiten/-termine für Lieferungen und Leistungen („Lieferfristen“) gelten stets nur annähernd. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich eine feste Lieferfrist zugesagt oder vereinbart ist.

2. Wird von uns absehbar, dass eine Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, so zeigen wir dies dem Kunden unverzüglich an und teilen ihm die voraussichtliche neue Lieferfrist mit.

3. Wir haften nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung unserer Leistungen, soweit diese Umstände auf höherer Gewalt oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignissen beruhen, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Feuer, Naturkatastrophen, Wetter, Überschwemmungen, Krieg, Aufstand, Terrorismus, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen). Ein solches Ereignis stellt auch unsere nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch einen unserer Vorlieferanten dar, wenn wir diese jeweils nicht zu vertreten haben und im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem jeweiligen Vorlieferanten abgeschlossen hatten oder wir das Deckungsgeschäft unverzüglich nach dem Geschäft mit dem Kunden abschließen.Bei solchen Ereignissen verlängern sich die Lieferfristen automatisch um die Zeitdauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wir sind ferner vom Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn solche Ereignisse uns die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht nur von vorübergehender Dauer sind. Wenn dem Kunden aufgrund der Verzögerung, die in Folge eines solchen Ereignisses eintritt, die Annahme der Leistung nicht mehr zumutbar ist, kann auch er durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten; von Unzumutbarkeit ist erst auszugehen, wenn die voraussichtliche neue Lieferfrist später als 30 Kalendertage nach dem ursprünglich vorgesehenen Liefertermin liegt oder nicht absehbar ist.

4. Lieferfristen verlängern sich automatisch in angemessenem Umfang, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen oder sonstigen Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten nicht nachkommt.

5. Unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere betreffend den etwaigen Ausschluss unserer Leistungspflicht, z.B. wegen Unmöglichkeit, und wegen Annahme- oder Leistungsverzugs des Kunden bleiben unberührt.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.

2. Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern.

3. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

VII. Gewährleistung für Mängel und eingeschränkter Verwendungszweck der Produkte

1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes oder Ergänzendes bestimmt ist.

2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, entsprechen unsere Produkte ausschließlich den Spezifikationen auf dem Produktdatenblatt.

3. Die von uns gelieferten Produkte sind ausschließlich für Forschungszwecke und in vitro Anwendungen bestimmt. Sie dürfen nicht am Menschen oder an Tieren eingesetzt werden. Die Produkte sind auch nicht für den diagnostischen oder therapeutischen Einsatz bestimmt. Der Kunde versichert mit Aufgabe einer Bestellung, dass unsere Produkte von ihm ausschließlich nach den jeweils gültigen Laborrichtlinien, nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Gentechnik und nur von qualifiziertem Laborpersonal verwendet werden.

4. Der Kunde darf keine kompositorischen, strukturellen, funktionellen oder sonstigen Analysen unserer Produkte durchführen und auch keine Dekonvolution bzw. kein Reverse Engineering in Bezug auf unsere Produkte vornehmen.

5. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle geistigen Eigentumsrechte an den Produkten und an unserer Technologie, unserem geistigen Eigentum und unserem Know-how, die für die Herstellung oder den Gebrauch der Produkte verwendet werden, zu jeder Zeit bei uns und unseren Lizenzgebern verbleiben. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich durch einen bevollmächtigten Vertreter anders vereinbart, gewährt der Kauf der Produkte dem Kunden nur ein begrenztes, nicht übertragbares Recht, diese ausschließlich für interne Forschungszwecke des Kunden und in Übereinstimmung mit der entsprechenden Erklärung zum Verwendungszweck, der Erklärung zur begrenzten Verwendung oder der Lizenz zur begrenzten Kennzeichnung, falls vorhanden, in unserem aktuellen Katalog, auf unserer Website oder auf dem Etikett oder in anderen Unterlagen, die den Produkten beiliegen, zu verwenden (alle diese Erklärungen oder Lizenzen werden durch Verweis hierin aufgenommen, als ob sie hier in ihrer Gesamtheit aufgeführt wären). Es wird weder ausdrücklich noch stillschweigend oder durch Rechtsverwirkung ein Recht zum Weiterverkauf unserer Produkte oder eines ihrer Bestandteile übertragen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich durch unseren autorisierten Vertreter vereinbart, gewähren wir mit dem Kauf unserer Produkte keine Rechte zu deren Nutzung in kommerziellen Anwendungen jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Herstellung von Produkten, der Nutzung in Qualitätskontrollen oder in kommerziellen Dienstleistungen wie die Berichterstattung über die Ergebnisse von Aktivitäten des Kunden gegen eine Gebühr oder eine andere Form der Gegenleistung. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, festzustellen, ob er je nach der speziellen Anwendung, in der er das Produkt verwendet, zusätzliche Rechte an geistigem Eigentum oder Rechte Dritter erwerben muss. Wenn der Kunde kommerzielle Nutzungsrechte an unseren Produkten benötigt (einschließlich des Rechts, kostenpflichtige Dienstleistungen zu erbringen), wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung für Geschäftsentwicklung unter custom.de@neb.com.

6. Der Kunde hat uns in jedem Fall die zur Prüfung von Rügen und sonstigen Beanstandungen sowie die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere uns die betroffene Ware zu den genannten Zwecken zur Verfügung zu stellen.

7. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die uns daraus entstehenden Kosten von ihm ersetzt verlangen.

8. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, sind wir nach unserer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nacherfüllung in Gestalt der Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt und verpflichtet. Im Fall einer Ersatzlieferung hat uns der Kunde die zu ersetzende Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

 

VIII. Haftung

1. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

2. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, sofern und soweit der Kunde unsere Produkte außerhalb des in Ziffer VII. Nr. 3 beschriebenen Verwendungszwecks einsetzt.

3. Wir haften – aus welchem Rechtsgrund auch immer – für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt.

4. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) und beschränkt auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Eine Kardinalpflicht im Sinne dieses Absatzes ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf.

5. Eine etwaige Haftung für gegebene Garantien und für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

6. Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

IX. Export

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für den konkreten Vertragsgegenstand geltenden Exportkontroll-, Sanktionsvorschriften und Gesetze einschließlich der Embargos (“Exportkontrollvorschriften”) der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland) und der Europäischen Union (EU) einzuhalten; insbesondere bei der Weitergabe unserer Produkte oder sonstiger Waren an Dritte im In- und Ausland.

2. Unsere Lieferungen (“Vertragserfüllung”) stehen unter dem Vorbehalt, dass die Vertragserfüllung nicht im Widerspruch zu den geltenden Exportkontrollvorschriften Deutschlands und der EU steht. In einem solchen Fall sind wir u. a. berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern oder zurückzuhalten, ohne dem Kunden gegenüber zu haften.
Gleiches gilt, wenn die Vertragserfüllung anderen anwendbaren internationalen Exportkontrollvorschriften, einschließlich aber nicht beschränkt auf die der USA, zuwiderläuft.

3. Der Kunde erkennt an, dass unsere Produkte und andere Waren auch zusätzlichen internationalen Export- und Reexportkontrollbestimmungen unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die der USA.  Der Kunde erkennt an, dass er, wo dies nach diesen Gesetzen und Vorschriften erforderlich ist und wo dies anwendbar ist, ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörden weder direkt noch indirekt Produkte oder andere Waren, die er von uns erhalten hat, verkaufen, exportieren, reexportieren, übertragen, umleiten oder anderweitig veräußern wird, weder an (a) einen Bestimmungsort, der einem Handelsembargo unterliegt, noch (b) eine juristische oder natürliche Person, der es untersagt ist, unsere Produkte oder andere Waren zu erhalten, die etwa einer sanktionierten Parteibeschränkung unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in der konsolidierten Liste identifizierten Parteien, die unter https://legacy.export.gov/csl-search eingesehen werden kann; oder (c) einen Bestimmungsort für eine verbotene Endverwendung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aktivitäten, die die Entwicklung, Herstellung, Verwendung oder Lagerung von Nuklearwaffen, Flugkörpern oder chemischen oder biologischen Waffen oder deren Vorläufer betreffen.

4. Der Kunde wird seine Geschäfte in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf Bestechung und Korruption führen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, wo anwendbar, dem US Foreign Corrupt Practices Act, dem UK Bribery Act, dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) und allen anderen nationalen Anti-Korruptionsvorschriften, die in Deutschland in Kraft sind. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, keinem Regierungsbeamten Geld zu zahlen oder irgendetwas von Wert zur Verfügung zu stellen, das gegen geltende Bestechungs- oder Korruptionsgesetze oder -vorschriften verstößt, die für die Geschäftstätigkeit des Kunden gelten.

X. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht.

2. In dem Umfang, in dem eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und uns ist Frankfurt am Main. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

XI. Kontakt

Wir stehen Ihnen für Fragen, Beanstandungen und auch Bestellungen per E-Mail, Fax, Telefon oder Post wie folgt zur Verfügung:

New England Biolabs GmbH
Brüningstr. 50 Geb. B852
65926 Frankfurt am Main

Tel. (montags – freitags von 8:30 bis 17:00 Uhr):
0800/246-5227 (kostenfrei für Kunden aus Deutschland)
0800/246-52277 (kostenfrei für Kunden aus Österreich)
oder +49-69-305-23140

Fax.: 0800/246-5229
oder +49-69-305-23149

E-Mail: info.de@neb.com

 

Stand 01.01.2023