AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der New England Biolabs GmbH

I. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind die Bedingungen unter denen wir, die New England Biolabs GmbH, ein verbundenes Unternehmen der New England Biolabs Inc. Produkte oder Leistungen (nachfolgend „Produkte“) an Kunden (nachfolgend „Kunden“) verkaufen, unabhängig davon, über welchen Kanal der Vertragsschluss zustande kommt z.B. über unseren Internetshop, eine Schnittstelle oder einen sonstigen digitalen Weg (z.B. eine Plattform) oder per E-Mail, Fax, Telefon oder Post etc.

2. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von uns nicht anerkannt und hiermit zurückgewiesen, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

3. Diese AGB, in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden Fassung oder jedenfalls in der dem Kunden zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung, gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte über Produkte zwischen dem Kunden und uns sowie auch dann, wenn wir Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen haben, es sei denn, dass diese Geschäfte im Einzelfall Gegenstand einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und uns sind.

4. Diese AGB gelten für alle Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind. Insbesondere gelten diese AGB gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 BGB. An Verbraucher erfolgt aufgrund der mit unseren Produkten teilweise verbundenen Gesundheitsgefahren kein Verkauf. Der Kunde bestätigt mit Abgabe einer Bestellung, dass es sich bei ihm um keinen Verbraucher handelt. Wir weisen den Kunden darauf hin, dass unsere Produkte nicht für Verbraucher bestimmt sind und raten den Kunden von einer Weitergabe an Verbraucher ab.

5. Diese AGB, einschließlich aller durch Verweis einbezogenen Dokumente, aller Angebote und zugehörigen Dokumente, die dem Kunden von uns übermittelt wurden und die sich auf die Produkte beziehen oder auf sie verweisen, sowie die jeweiligen Bedingungen einer Bestellung oder eines anderen Dokuments, die entweder mit diesen AGB übereinstimmen oder von uns ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, stellen den gesamten Vertrag zwischen uns und dem Kunden in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen und Absprachen zwischen uns und dem Kunden, unabhängig davon, ob diese schriftlich oder mündlich getroffen wurden. Zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen und sie sind ungültig. Im Falle eines Konflikts haben ein Angebot und alle anderen damit zusammenhängenden Dokumente, die dem Kunden von uns oder unseren verbundenen Unternehmen ausgestellt wurden, Vorrang vor diesen AGB, und ein schriftlicher Vertrag, der denselben Gegenstand betrifft und vom Kunden und uns unterzeichnet wurde, hat Vorrang vor beiden.

II. Vertragsschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Auch Präsentationen und Bewerbungen von Artikeln in unserem Internetshop stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages über Produkte dar.

2. Bei Bestellung des Kunden über den Internetshop erfolgt die rechtsverbindliche Bestellung durch Anklicken des Buttons „Kaufen“.
Die Bestellung des Kunden über alle anderen Kanäle, z.B. eine Schnittstelle oder einen sonstigen digitalen Weg (z.B. eine Plattform), per E-Mail, Fax, Telefon oder Post etc., mit Zugang bei uns gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

3. Wir werden den Zugang einer Bestellung des Kunden über den Internetshop unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen Bestätigungs-E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung. Ein Vertrag kommt grundsätzlich erst mit unserer Annahme in Schrift – oder Textform (z.B. durch unsere Auftragsbestätigung oder unsere Versand-/Abholbereitschaftsanzeige) oder durch Lieferung des Produkts zustande. Eine Speicherung der Vertragsbestimmungen durch uns erfolgt nicht.

4. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung gestellten Sprachen sind Deutsch und Englisch. Im Falle von Widersprüchen geht die deutsche der englischen Version der AGB vor. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und werden bei der Auslegung dieser AGB nicht berücksichtigt.

5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss uns gegenüber abgibt (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Mängelrügen), einschließlich etwaiger Änderungsvorschläge des Kunden zu Spezifikationen, Mengen, Umfang, Versandart, Zeitplan oder Lieferort der Produkte, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) und können von uns nach freiem Ermessen angenommen werden. Wir sind berechtigt, Teillieferungen, wie zwischen uns und dem Kunden schriftlich oder in Textform vereinbart, vorzunehmen. Solche Teillieferungen werden gesondert in Rechnung gestellt und bei Fälligkeit bezahlt.

6. Wir behalten uns vor, vom Kunden im Einzelfall einen Sachkundenachweis (z.B. gem. ChemVerbotsV) oder sonstige erforderliche Nachweise (z.B. Genehmigungen oder Endverbleibserklärungen) anzufordern und bei Nichtbeibringung die Lieferung zu verweigern.

III. Lieferbedingungen, Versandkosten und Verpackungsrückführung

1. Für unsere Lieferungen innerhalb Deutschlands und nach Österreich gelten DDP Incoterms (2020) und für Lieferungen außerhalb von Deutschland und Österreich gelten EXW Incoterms (2020) an unserem Geschäftssitz in Frankfurt, soweit nicht abweichend vereinbart.

2. Bestellungen, die vor 16:00 Uhr (Mo. – Do.) bei uns eintreffen, werden noch am selben Tag bearbeitet und vorrätige Produkte werden bei Lieferung nach Deutschland oder Österreich am nächsten Tag geliefert. Für Heidelberg und Frankfurt bieten wir einen Montags-Sofort-Lieferservice. Dieser Service gilt für Bestellungen, die montags vor 10:00 Uhr (Heidelberg) bzw. 11:00 Uhr (Frankfurt) eingehen, sowie für Bestellungen vom Freitag der Vorwoche. Die Lieferung erfolgt Montagnachmittag.

3. Abweichend von Ziffer III.1 erfolgt der Versand– auch hinsichtlich der Verpackung – auf Kosten des Kunden. Unsere aktuellen Versandkosten für Lieferungen nach Deutschland und Österreich sind abrufbar unter: https://www.neb-online.de/faq-hilfe/. Versandkosten für Lieferungen in andere Länder werden von uns im Einzelfall mitgeteilt.

4. Für unsere Lieferungen außerhalb Deutschlands und Österreichs geht die Gefahr mit Zugang unserer Versandbereitschaftsanzeige beim Kunden oder – falls letztere vertraglich nicht vorgesehen ist – spätestens mit der Übergabe der Produkte an den Spediteur, Frachtführer oder sonstige Transportperson auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.

5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine gebotene Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Leistung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich unserer Mehraufwendungen (z.B. für Lagerung) in Rechnung zu stellen.

6. Für den Versand verwenden wir Kühlakkus, die die notwendige Kühlung unserer Produkte während des Transports gewährleisten. Unseren Kühlverpackungen ist innerhalb Deutschlands ein Rückführungsaufkleber beigelegt. Wenn Sie die Verpackung nicht ordnungsgemäß recyceln können, versehen Sie bitte die Kühlverpackung mit dem Rückführungsaufkleber und geben diese dem Fahrer bei der nächsten Lieferung wieder mit.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Wenn wir dem Kunden kein schriftliches Angebot unterbreiten oder wenn der Produktpreis nicht in einem schriftlichen Vertrag zwischen dem Kunden und uns festgelegt ist, dann gelten unsere im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils aktuellen Netto-Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

2. Zahlungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen ab Lieferung und Rechnungszugang zu leisten. Wir sind jedoch berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen, insbesondere wenn sich abzeichnet, dass der Kunde nicht in der Lage ist, den Produktpreis zu zahlen. Wir werden den Kunden informieren, wenn wir eine Vorauszahlung für eine Bestellung verlangen, bevor wir die Auftragsbestätigung ausstellen. Maßgeblich für die Wahrung der Zahlungsfrist ist der Tag des Zahlungseingangs.

3. Mit Ablauf der in Ziffer IV.2 genannten Zahlungsfrist befindet sich der Kunde in Verzug, es sei denn, dies beruht auf einem Umstand, den der Kunde nicht zu vertreten hat. Die geschuldete Zahlungsleistung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behalten wir uns vor. Unser Anspruch, kaufmännische Fälligkeitszinsen (§ 353 HGB) zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.

4. Der Kunde ist zur Aufrechnung und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder im Gegenseitigkeitsverhältnis zum Hauptanspruch steht.

V. Lieferfristen, Höhere Gewalt

1. Von uns in Aussicht gestellte Lieferzeiten/-termine für Lieferungen und Leistungen („Lieferfristen“) gelten stets nur annähernd. Dies gilt nicht, wenn von uns ausdrücklich in einem gesonderten Schreiben eine feste Lieferfrist zugesagt wurde.

2. Wird von uns absehbar, dass eine Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, so zeigen wir dies dem Kunden unverzüglich an und teilen ihm die voraussichtliche neue Lieferfrist mit.

3. Wir haften nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerung unserer Leistungen, soweit diese Umstände auf höherer Gewalt oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignissen beruhen, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Feuer, Naturkatastrophen, Wetter, Überschwemmungen, Krieg, Aufstand, Terrorismus, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, pandemische, endemische oder sonstige Ausbrüche von Infektionskrankheiten oder Krisen im Gesundheitswesen). Ein solches Ereignis stellt auch unsere nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch einen unserer Vorlieferanten dar, wenn wir diese jeweils nicht zu vertreten haben und im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Kunden ein kongruentes Deckungsgeschäft mit dem jeweiligen Vorlieferanten abgeschlossen hatten oder wir das Deckungsgeschäft unverzüglich nach dem Geschäft mit dem Kunden abschließen. Bei solchen Ereignissen verlängern sich die Lieferfristen automatisch um die Zeitdauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Wir sind ferner vom Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn solche Ereignisse uns die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht nur von vorübergehender Dauer sind. Wenn dem Kunden aufgrund der Verzögerung, die in Folge eines solchen Ereignisses eintritt, die Annahme der Leistung nicht mehr zumutbar ist, kann auch er durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten; von Unzumutbarkeit ist erst auszugehen, wenn die voraussichtliche neue Lieferfrist später als 30 Kalendertage nach dem ursprünglich vorgesehenen Liefertermin liegt oder nicht absehbar ist.

4. Lieferfristen verlängern sich automatisch in angemessenem Umfang, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen oder sonstigen Mitwirkungspflichten oder Obliegenheiten nicht nachkommt.

5. Unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere betreffend den etwaigen Ausschluss unserer Leistungspflicht, z.B. wegen Unmöglichkeit, und wegen Annahme- oder Leistungsverzugs des Kunden bleiben unberührt.

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Das gelieferte Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum („Vorbehaltsware“).

2. Der Kunde muss die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Er muss sie auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert versichern.

3. Der Kunde ist bis zur vollständigen Bezahlung nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Pfändungen der Vorbehaltsware durch Dritte oder bei sonstigen Eingriffen Dritter muss der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und muss uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Sofern der Dritte die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht zu erstatten vermag, haftet hierfür der Kunde.

4. Soweit zwingende Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates einen Vorbehalt im Sinne dieser Ziffer VI.1 nicht vorsehen, jedoch andere und vergleichbare Rechte zur Sicherung der Forderungen aus Rechnungen des Lieferanten kennen, behalten wir uns diese vor. Der Kunde ist verpflichtet, bei Maßnahmen mitzuwirken, die uns zum Schutz unseres Eigentumsrechts oder eines sonstigen an dessen Stelle tretenden Rechts an der Vorbehaltsware zustehen.

VII. Gewährleistung für Mängel und eingeschränkter Verwendungszweck der Produkte

1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes oder Ergänzendes bestimmt ist.

2. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, entsprechen unsere Produkte bis zu ihrem jeweiligen Verfallsdatum (sofern angegeben) bzw. bis zu ihrer jeweiligen maximalen Anzahl an Anwendungen ausschließlich den Spezifikationen in unseren Katalogen und auf dem Produktdatenblatt. Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett der Produkte, gehen getroffenen Äußerungen sonstiger Dritter vor. Wenn wir für ein Produkt kein Verfallsdatum, keine Anzahl an Anwendungen oder keinen Gewährleistungszeitraum angeben, gewährleisten wir dem Kunden, dass das Produkt für zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung des Produkts an den Kunden seinen technischen Spezifikationen entspricht.

Wenn wir kundenspezifische Produkte auf der Grundlage von Weisungen, Spezifikationen oder anderen Anweisungen des Kunden herstellen und verkaufen, haften wir nicht für die mangelnde Eignung, Zweckmäßigkeit, Fehlerhaftigkeit oder Qualität der Produkte, soweit dies auf diese Weisungen, Spezifikationen oder anderen Anweisungen zurückzuführen ist.

3. Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) in vollem Umfang nachgekommen ist. Der Kunde wird Art, Menge und Beschaffenheit der gelieferten Produkte unverzüglich nach Lieferung der Produkte prüfen. Der Kunde wird die Produkte stets unmittelbar vor ihrer Verwendung prüfen. Offensichtliche Mängel wird der Kunde uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von fünf Kalendertagen nach Lieferung, in Schrift- oder Textform anzeigen. Zeigt sich später ein Mangel, der bei Erhalt der Produkte nicht erkennbar war (versteckter Mangel), wird der Kunde uns den versteckten Mangel innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnisnahme schriftlich oder in Textform anzeigen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist in jedem Fall der Zugang der Mängelrüge bei uns. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für die Gewährleistungsrechte des Kunden hinsichtlich des nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangels nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.

4. Ist das gelieferte Produkt mangelhaft, sind wir nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist zur Beseitigung des Mangels oder Lieferung eines mangelfreien Produkts berechtigt und verpflichtet. Im Fall einer Ersatzlieferung hat uns der Kunde das zu ersetzende Produkt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unserer schriftlichen Vorgaben zurückzugeben. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch darauf, das mangelhafte Produkt zurückzugeben.

Abweichend vom Vorstehendem können wir, wenn der Kunde eine Gutschrift oder Rückerstattung für das mangelhafte Produkt wünscht, nach unserem alleinigen Ermessen eine Gutschrift oder Rückerstattung des für das Produkt bezahlten Betrags vornehmen, anstatt den Mangel zu beheben oder ein Ersatzprodukt zu liefern.

5. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die uns daraus entstehenden Kosten von ihm ersetzt verlangen.

6. Der Kunde hat uns in jedem Fall die zur Prüfung von Rügen und sonstigen Beanstandungen sowie die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere uns das betroffene Produkt zu den genannten Zwecken zur Verfügung zu stellen.

7. Abweichend von Ziffer VII. 6, dürfen Kunden die gelieferten Produkte aufgrund der Temperaturempfindlichkeit unserer Produkte und der teilweise im Umgang mit den Produkten verbundenen Gesundheitsgefahren, nur mit vorherigem Einverständnis unseres Kundendienstes zurücksenden. Der Kundendienst stellt vor der Rücksendung von Produkten dem Kunden Dokumente für die ordnungsgemäße Rücksendung zur Verfügung. Wir können vom Kunden verlangen, dass er vor der Rücksendung eines Produkts eine ordnungsgemäß ausgefüllte Dekontaminationsbescheinigung unterzeichnet und vorlegt. Ein mit unserem Einverständnis zurückgesendetes Produkt kann nur dann angenommen werden, wenn dieses ordnungsgemäß verpackt wurde.

8. Der Kunde verliert seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte, wenn er die Produkte verändert oder unsachgemäß verwendet hat oder die Produkte nicht gemäß unseren Anweisungen verwendet oder gelagert hat, oder wenn die Mängel an den Produkten auf eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung des Kunden oder eines Dritten oder einen vom Kunden oder einem Dritten verursachten Unfall zurückzuführen sind.

9. Die von uns gelieferten Produkte sind ausschließlich für Forschungszwecke und in vitro Anwendungen bestimmt. Sie dürfen nicht am Menschen oder an Tieren eingesetzt werden. Die Produkte sind auch nicht für den diagnostischen oder therapeutischen Einsatz bestimmt. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Art und Weise, in der er die Produkte nutzt, den geltenden Gesetzen, Vorschriften und behördlichen Vorgaben entspricht sowie für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen, geistigen Eigentumsrechte, Lizenzen und Zulassungen, die der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung der Produkte benötigt. Der Kunde sichert uns zu, dass er die von uns erworbenen Produkte und die daraus hergestellten Endprodukte unter strikter Einhaltung aller anwendbaren behördlichen Lebensmittel-, Arzneimittel-, Geräte- und Kosmetikvorschriften sowie sonstiger geltender behördlicher Vorschriften, die jetzt oder in Zukunft erlassen werden, ordnungsgemäß prüfen, verwenden und, soweit zulässig, vermarkten wird. Der Kunde versichert mit Aufgabe einer Bestellung, dass unsere Produkte von ihm ausschließlich nach den jeweils gültigen Laborrichtlinien, nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Gentechnik und nur von qualifiziertem Laborpersonal verwendet werden.

10. Soweit nicht abweichend vereinbart, werden alle technischen Hilfestellungen und Informationen, die wir oder unsere verbundenen Unternehmen dem Kunden in Bezug auf die Produkte zur Verfügung stellen, kostenlos und nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung gestellt, und der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für die im Vertrauen darauf erzielten Ergebnisse. Wir und unsere verbundenen Unternehmen übernehmen keine Gewähr für diese technische Unterstützung oder Informationen.

11. Ansprüche auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Produkte nur nach Maßgabe nachfolgender Bestimmungen, insbesondere Ziffer IX.

VIII. Geistiges Eigentum/Immaterialgüterrechte

1. Der Kunde darf keine Zusammensetzungs-, Struktur-, Funktions- oder sonstigen Analysen der Produkte durchführen und auch keine Dekonvolution oder Reverse Engineering in Bezug auf die Produkte vornehmen.

2. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass alle geistigen Eigentumsrechte an den Produkten von uns und unseren verbundenen Unternehmen sowie an der Technologie, dem geistigen Eigentum und dem Know-how von uns und unseren verbundenen Unternehmen, die zur Herstellung oder Bereitstellung der Produkte verwendet werden oder die für die Herstellung oder Verwendung der Produkte nützlich sind, zu jeder Zeit bei uns und unseren verbundenen Unternehmen sowie unseren und deren Lizenzgebern verbleiben. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich durch unseren bevollmächtigten Vertreter abweichend vereinbart, gewährt der Kauf der Produkte dem Kunden nur ein begrenztes, nicht übertragbares Recht, die Menge der Produkte, die der Kunde von uns erworben hat, ausschließlich für interne Forschungszwecke des Kunden und in Übereinstimmung mit der entsprechenden Erklärung zum Verwendungszweck, der Erklärung zur begrenzten Verwendung oder der begrenzten Lizenz, soweit vorhanden, in unserem aktuellen Katalog, auf unserer Website oder auf dem Etikett oder in anderen Unterlagen, die den Produkten beiliegen, zu verwenden (alle diese Erklärungen oder Lizenzen werden durch Verweis hierin aufgenommen, als ob sie hier in ihrer Gesamtheit aufgeführt wären). Es wird weder ausdrücklich noch stillschweigend noch durch Rechtsverwirkung ein Recht zum Weiterverkauf unserer Produkte oder eines ihrer Bestandteile übertragen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich durch unseren bevollmächtigten Vertreter abweichend vereinbart, gewähren wir mit dem Kauf unserer Produkte kein Recht zur Nutzung dieser Produkte in kommerziellen Anwendungen jeglicher Art, dies schließt insbesondere die Herstellung, Qualitätskontrolle sowie kommerzielle Dienstleistungen wie die Berichterstattung über die Ergebnisse solcher Aktivitäten gegen eine Gebühr oder eine andere Form der Gegenleistung ein. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, festzustellen, ob er je nach der speziellen Anwendung, in der er das Produkt einsetzt, zusätzliche oder fremde geistige Eigentumsrechte erwerben muss. Sollte der Kunde kommerzielle Nutzungsrechte an unseren Produkten benötigen (einschließlich des Rechts, kostenpflichtige Dienstleistungen zu erbringen), wenden Sie sich bitte an unsere Abteilung Global Business Development unter busdev@neb.com.

IX. Haftung

1. Soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

2. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, sofern und soweit der Kunde unsere Produkte außerhalb des in Ziffer VII.9 beschriebenen Verwendungszwecks einsetzt.

3. Wir haften – aus welchem Rechtsgrund auch immer – für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche aus gegebenen Garantien, dem Produkthaftungsgesetz, dem Arzneimittelgesetz (AMG) oder sonstigen gesetzlich zwingenden Haftungsgründen.

4. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) und beschränkt auf den typischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Eine Kardinalpflicht im Sinne dieses Absatzes ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung sich der Vertragspartner deswegen regelmäßig verlassen darf. d.h. solche Rechte und Pflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung sind. Gesetzliche Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung) bleiben unberührt.

5. In den in Ziffer IX.4 beschriebenen Fällen haften wir nicht für mittelbare Schäden, mittelbare Verluste oder Folgeschäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder entgangene Einnahmen.

6. Im Übrigen ist unsere Haftung im Falle von Ziffer IX.4. auf das Entgelt beschränkt, das der Kunde für den betreffenden Auftrag gezahlt hat.

7. Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

X. Export

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für den konkreten Vertragsgegenstand geltenden Exportkontroll-, Sanktionsvorschriften und -gesetze einschließlich der Embargos („Exportkontrollvorschriften“) der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Europäischen Union (EU) einzuhalten; insbesondere bei der Weitergabe von von uns erhaltenen Produkten, Software oder Technologien an Dritte in Deutschland oder in einem anderen Bestimmungsland.

2. Unsere Lieferungen (“Vertragserfüllung”) stehen unter dem Vorbehalt, dass die Vertragserfüllung nicht im Widerspruch zu den geltenden Exportkontrollvorschriften Deutschlands und der EU steht. In einem solchen Fall sind wir u. a. berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern oder zurückzuhalten, ohne dem Kunden gegenüber zu haften. Gleiches gilt, wenn die Vertragserfüllung anderen anwendbaren internationalen Exportkontrollvorschriften, einschließlich aber nicht beschränkt auf die der USA, zuwiderläuft.

3. Der Kunde erkennt an, dass die von uns erhaltenen Produkte, Software und Technologien auch zusätzlichen internationalen Export- und Reexportkontrollbestimmungen unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die der USA. Der Kunde erkennt an, dass er, wo dies nach diesen Gesetzen und Vorschriften erforderlich ist und wo dies anwendbar ist, ohne vorherige Genehmigung der zuständigen Regierungsbehörden weder direkt noch indirekt Produkte, Software und Technologien (einschließlich der von dieser Technologie abgeleiteten oder auf ihr beruhenden Waren), die er von uns erhalten hat, verkaufen, exportieren, reexportieren, übertragen, umleiten oder anderweitig veräußern wird, weder an (a) einen Bestimmungsort, der einem Handelsembargo unterliegt, noch (b) eine juristische oder natürliche Person, der es untersagt ist, unsere Waren (einschließlich Produkte), Software und Technologien zu erhalten, die etwa einer sanktionierten Parteibeschränkung unterliegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die in der konsolidierten Liste identifizierten Parteien, die unter https://www.trade.gov/data-visualization/csl-search eingesehen werden kann; oder (c) einen Bestimmungsort für eine verbotene Endverwendung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aktivitäten, die die Entwicklung, Herstellung, Verwendung oder Lagerung von Nuklearwaffen, Flugkörpern oder chemischen oder biologischen Waffen oder deren Vorläufer betreffen.

4. Der Kunde wird seine Geschäfte in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf Bestechung und Korruption führen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, wo anwendbar, dem US Foreign Corrupt Practices Act, dem UK Bribery Act, dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) und allen anderen nationalen Anti-Korruptionsvorschriften, die in Deutschland in Kraft sind. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, keinem Regierungsbeamten und keiner Person, die in einem kommerziellen Kontext handelt, unter Verstoß gegen geltende Bestechungs- oder Korruptionsgesetze oder -vorschriften, die für die Geschäftstätigkeit des Kunden gelten, Geld zu zahlen oder irgendetwas von Wert zur Verfügung zu stellen.

XI. Sonstiges

1. Diese AGB, jeder Vertrag sowie jede sonstige Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und uns unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) gilt nicht.

2. Sollte sich eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB als rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, einem Vertrag oder einer sonstigen Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und uns ist Frankfurt am Main. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz zu verklagen. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

4. Im Falle von Widersprüchen geht die deutsche der englischen Version der AGB vor. Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und werden bei der Auslegung dieser AGB nicht berücksichtigt.

5. Die Ausübung eines Wahlrechtes oder die Nichtausübung von Rechten aus diesem Vertrag stellt keinen Verzicht auf unsere Rechte auf Schadensersatz wegen Vertragsverletzung dar und bedeutet keinen Verzicht in Bezug auf spätere Verstöße, Verzögerungen oder Verletzungen durch den Kunden.

6. Der Kunde verpflichtet sich, alle nicht-öffentlichen technischen Informationen, kommerziellen Informationen (insbesondere Preise) oder Anweisungen, die er von uns im Rahmen von Gesprächen, Verhandlungen oder anderen Kommunikationsvorgängen zwischen dem Kunden und uns in Bezug auf die Produkte oder deren Bereitstellung erhält, vertraulich zu behandeln.

XII. Kontakt

Wir stehen dem Kunden für Fragen, Beanstandungen und auch Bestellungen per E-Mail, Fax, Telefon oder Post wie folgt zur Verfügung:

New England Biolabs GmbH
Brüningstr. 50 Geb. B852
65926 Frankfurt am Main

Telefon (montags – freitags von 8:30 bis 17:00 Uhr):
0800/246-5227 (kostenfrei für Kunden aus Deutschland)
0800/246-52277 (kostenfrei für Kunden aus Österreich)
oder +49-69-305-23140

Fax: 0800/246-5229
oder +49-69-305-23149

E-Mail: info.de@neb.com

 

Stand 23. August 2024